Lieber Kunde,
Sie haben uns der Betreuung und Administration Ihrer IT-Landschaft oder einer Dtaenträgervernichtung beauftragt, bei der eine Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogenen Daten bzw. die Möglichkeit einer Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann?
In diesem Fall fungieren wir als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO und müssen mit Ihnen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine Datenschutzergänzungsvereinbarung zur Datenträgerentsorgung abschließen.
Bitte achten Sie darauf, die Details zum jeweiligen Auftrag (Anlage A) sorgfältig zu prüfen und entsprechend auszuwählen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!