Lieber Kunde,
Sie haben uns mit der Betreuung und Administration Ihrer IT-Landschaft oder einer Datenträgervernichtung beauftragt, bei der eine Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogenen Daten bzw. die Möglichkeit einer Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann?
In diesem Fall fungieren wir als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO und müssen mit Ihnen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine Datenschutzergänzungsvereinbarung zur Datenträgerentsorgung abschließen.
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