Lieber Kunde,

Sie haben uns mit der Betreuung und Administration Ihrer IT-Landschaft oder einer Datenträgervernichtung beauftragt, bei der eine Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogenen Daten bzw.  die Möglichkeit einer Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann?

In diesem Fall fungieren wir als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO und müssen mit Ihnen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine Datenschutzergänzungsvereinbarung zur Datenträgerentsorgung abschließen.

Um den Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, erhalten Sie hier die Möglichkeit entsprechende Vereinbarungen unter Angabe Ihrer Kundennummer und Ihrer Kundendatenganz einfach online abzuschließen.
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Links zu den Datenschutzvereinbarungen: